Versicherungsgutachten


Erstattung von Gutachten für Versicherungsgesellschaften bei Gebäudeschäden in Folge von:

  • Feuerschäden
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm- und Hagelschäden
  • Elementarschäden, z.B. Überflutungen
  • Haftpflichtschäden, die im Zusammenhang mit Gebäudeschäden stehen.
Diese Leistungen werden in der Regel durch Versicherungsgesellschaften in Auftrag gegeben. Sie können
aber auch im Auftrag von Versicherungsnehmern erarbeitet werden.

Versicherer und Versicherungsnehmer können nach Eintritt eines Versicherungsfalles vereinbaren, dass die Schadenshöhe durch Sachverständige in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Dazu beauftragen beide einen Sachverständigen, die den Schaden verbindlich feststellen.


Für die Erarbeitung von Versicherungsgutachten sind grundsätzliche Fachkenntnisse zu:
  • Bauschäden und Sanierungstechniken
  • Baukosten und Sanierungsaufwand
  • Bauphysik und Bauchemie
  • Statisch-konstruktive Kenntnisse

sowie versicherungsspezifische Kenntnisse zu:
  • Versicherungsrecht und Versicherungsbedingungen
  • Sanierungsrichtlinien des VDS und sonstiger Fachverbände
  • Grundstücks- und Gebäudebewertungen mit Neuwert und Zeitwert

vorhanden.